spickmich.de-RechtsStreit

Das find ich ganz schön kühn und mutig:

Der Rechtsstreit einer Lehrerin mit dem LehrerBewertungsPortal „spickmich.de“ ist noch nicht beendet!

Nun soll das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT angerufen werden, um zu klären, ob im konkreten Fall eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt!

Als dritte und bislang letzte Instanz hatte im Juni 2009 der BundesGerichtsHof eine Revision abgewiesen.

Das WWW-Portal “spickmich.de“ bietet Schülern die Möglichkeit, ihre Lehrer öffentlich zu bewerten.

Die klagende Lehrerin begründet ihre Klage unter anderem damit, dass das InternetPortal ihre Daten ohne ihre Einwilligung nutze.

Wie diesen RechtsStreit das BundesVerfassungsGericht sehen wird, in Kürze werden wir es erfahren…

Quelle: newsticker.sueddeutsche.de

Siehe auch: dernewsticker.de

Siehe auch: shortnews.de

Siehe auch: golem.de

Siehe auch: die-topnews.de

Siehe auch: gulli.com

Siehe auch: zdnet.de

Siehe auch: ballmann.wordpress.com

heinkas Anmerkung:

Nachfolgend mein ganz persönlicher StandPunkt zu den hier aufgeworfenen Fragen: Ich glaube fast, mittlerweile gibt es einen ganz klaren WiderSpruch zwischen den bestehenden DatenSchutzBestimmungen betreffs des Umgangs mit persönlichen Daten und der Existenz und Realität des World Wide Webs!

Ich glaube fast, es muss (und wird!) Änderungen in den bestehenden DatenSchutzBestimmungen geben; denn den wirklichen DatenSchutz, den man sich als PrivatPerson sehr wünscht, den gibt es doch schon eine ganze Weile nicht mehr! (Teilweise ist sogar auch daraus schon ein „Geschäft“ gemacht worden!) Und solange dieser mittlerweile offensichtliche WiderSpruch nicht gelöst ist/wird, solange wird m. M. n. selbst auch die RechtsSprechung in solch einem, wie den hier geschilderten Fall, ein Problem haben, an ihre Grenzen stoßen und irgendwie überfordert sein!

So schön, wie es einesteils ist, dass man sich als Kunde, als Betroffener, als Unwissender und Laie oder einfach nur als jemand, der sich umfassend, genau und gründlich über eine Person oder eine Sache im Vorfeld einer zu treffenden Entscheidung oder überhaupt informieren möchte, genau das auch mit Hilfe des WWWs tun kann, so sehr sehe ich andererseits ein Problem darin, wenn es möglich sein soll/wird bzw. bereits schon ist, dass ich persönlich überhaupt nicht mehr gefragt werden muss und gar keinen Einfluss mehr darauf habe, wenn bzw. bevor irgendjemand irgendetwas über mich im unendlich weiten und großen World Wide Web verbreitet und damit einer breiten ÖffentlichKeit bekannt gibt!

Sooo richtig kann ich mich damit nicht anfreunden… ich fürchte jedoch, genau so wird es kommen!?

Facebook gegen StudiVZ

Das KÖLNER LANDGERICHT hat im Rechtsstreit Facebook gegen StudiVZ entschieden:

Die Facebook-Klage wird zurückgewiesen und abgelehnt; es liege keine „unlautere Nachahmung“ seitens StudiVZ hinsichtlich der Ähnlichkeit der eigenen Webseite im Vergleich zur Facebook-Webseite vor! Es besteht keine „Herkunftstäuschung“ seitens StudiVZ, da man nicht versuche, den Usern vorzugaukeln, sie befänden sich auf der Konkurrenz-Webseite von Facebook!

Außerdem sei Facebook hierzulande im Start-Jahr des deutschen Netzwerkes StudiVZ, nämlich im November 2005, noch gar nicht bekannt gewesen; einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangte Facebook erst im März 2008 in Deutschland.

Hier mal zum Vergleich die derzeit aktuellen User-Zahlen:

- Facebook: 225 Millionen registrierte Nutzer. Facebook = das weltweit-größte Social Network.

- StudiVZ im Verbund mit SchuelerVZ & MeinVZ: 12,9 Millionen registrierte Nutzer. StudiVZ & Partner = der deutsche Marktführer.

Facebook will weiter gerichtlich gegen studiVZ vorgehen.

Quelle: internetworld.de

Siehe auch: pcgames.de

Siehe auch: winfuture.de/news

Siehe auch: die-topnews.de

Siehe auch: intern.de

Siehe auch: freshzweinull.de

Siehe auch: meedia.de

Siehe auch: big-screen.de

Siehe auch: bild.de

Siehe auch: netzwelt.de

Siehe auch: netzwertig.com

Siehe auch: tripple.net/contator

Siehe auch: golem.de

Siehe auch: basicthinking.de

dsds-news.de

Na da, schau an!! Die DOMAIN bleibt beim DOMAIN-Inhaber!!

RTL hat keinen Anspruch auf die Übertragung der Internetdomains, die eine phonetische oder sonstige Ähnlichkeit zu der Marke DSDS haben oder sich daran anlehnen, entschied das Landgericht Berlin. Somit dürfen die Domains weiterhin in der Hand von DSDS-News-Betreiber, Philipp Klöckner, bleiben.

Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig!

RTL sieht offenbar diese Entscheidung gelassen, da das nicht der HauptStreitPunkt zwischen RTL und dem o. g. DomainInhaber gewesen sei bzw. ist. Die für RTL wichtigere Verhandlung folge erst noch!

Denn: RTL hat Klage gegen DSDS-NEWS vor dem Landgericht Köln erhoben! Dort wird es dann u. a. um den Vorwurf der MarkenRechtsVerletzung gehen. Im Ergebnis dieses RechtsStreites wird sich dann erst entscheiden, ob und inwieweit das DSDS-NEWS-Online-Projekt weitergeführt werden darf.

Quelle: internetworld.de

Siehe auch: presseportal.de

Siehe auch: onlinekosten.de

Siehe auch: tv-tipps.net

Siehe auch: pip.net

Siehe auch: medienrauschen.de

Siehe auch: news-adhoc.com

Siehe auch: de.news.yahoo.com

Siehe auch: basicthinking.de

Siehe auch: blog-gedanken.de

welle.de

Das Landgericht Köln hat eine interessante Entscheidung gefällt: domain-recht.de schreibt dazu unter anderem folgendes:

Das Landgericht Köln setzte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Löschung eines Dispute-Eintrages bei der DENIC auseinander (Urteil vom 08.05.2009, Az.: 81 O 220/08). Dabei machte es deutlich, dass das Registrieren eines allgemeinen Begriffs als Domain im Rahmen von Domain-Handel auch gegenüber Rechteinhabern Prioritätsrechte genießt.

Nachfolgend in Kürze der diesem Urteil vorausgegangene Rechtsstreit:

Der Kläger hatte den Domain-Namen „welle.de“ registriert und geparkt. Der Kläger ist im WWW-DienstleistungsBereich tätig; er vermarktet unter anderem auch DOMAINs.

Der Ort in Niedersachsen WELLE sah darin seitens des Domain-Inhabers einen unbefugten NamensGebrauch. Dieser Ort, eine Gemeinde mit ca. 1.300 Einwohnern, beantragte deshalb bei der DENIC einen DISPUTE, der auch betreffs „welle.de“ eingetragen worden ist.

Dagegen ging der Domain-Inhaber vor, weil ihn der Dispute daran hinderte, die Domain „welle.de“ zu verkaufen. Er forderte den Ort WELLE auf, in die Löschung des Dispute-Eintrages einzuwilligen.

Die Gemeinde jedoch verlangte vom Domain-Inhaber die Freigabe besagter Domain. Der Domain-Inhaber jedoch klagte gegen WELLE, woraufhin die beklagte Gemeinde Welle Widerklage erhob.

Das Landgericht Köln wies diese Widerklage zurück und gab der Klage des Domain-Inhabers statt. Nachfolgend die Begründung dafür:

Das Gericht vertritt die Meinung, der Dispute-Eintrag behindere den Domain-Inhaber bei der Nutzung der Domain. Der Domain-Name „WELLE“ sei nach Auffassung des Gerichts eine Sachbezeichnung, die, mangels Bekanntheit der Beklagten, in erster Linie auch als solche verstanden werde. Selbst in dem Fall, wenn jemandem die Gemeinde bekannt sei, verbinde derjenige diesen Begriff  nicht in erster Linie mit dieser Gemeinde. Das LG Köln verneinte die Annahme, es entstehe bei der Verwendung des Domain-Namens „welle.de“ eine ZuordnungsVerwirrung und damit eine NamensrechtsVerletzung.

Dass die Beklagte den Namen „Welle“ führt, stelle keine bessere RechtsPosition gegenüber dem Kläger hinsichtlich der Domain „welle.de“ dar.

Hier gelte der PrioritätsGrundsatz für die Registrierung von Domain-Namen; von Domain-Grabbing könne hier keine Rede sein. Das Gericht folgte dem Kläger, der erklärte, sich die Domain registriert zu haben, um sie gegebenenfalls an einen Interessenten zu veräußern und das, das sei unter keinem Aspekt zu beanstanden.

Quelle: domain-recht.de

Siehe auch: zdnet.de

Siehe auch: anwalt.de

heinka: Ein wirklich interessantes Urteil!

ahd.de

Im Rechtsstreit um ahd.de gibt es ein interessantes Urteil, das die Rechte von DOMAIN-HÄNDLERN stärkt! Es ging dabei um das Folgende:

Ein Domain-Händler hatte „ahd.de“ im Jahr 1997 registriert! Diese Domain hatte bis zum Jahr 2002 jedoch außer einem BAUSTELLENSCHILD keinen weiteren INHALT zu bieten!

Im Jahr 2001 meldete sich dann ein EDV-DienstleistungsUnternehmen bei besagtem Domain-Händler, wies auf bestehenden MARKENRECHTsANSPRUCH hin und verlangte die umgehende DOMAIN-Freigabe.

Es folgten Verhandlungen zwischen beiden Seiten, die jedoch erfolglos verliefen. Im Jahr 2003 verlangte das EDV-Unternehmen per Abmahnung vom Domain-Händler eine UnterlassungsErklärung abzugeben. Es folgte ein RechtsStreit zwischen diesen beiden Parteien, in dessen Verlauf „ahd.de“ mit Inhalten zum Thema „althochdeutsch“ gefüllt wurde.

Sowohl das LG Hamburg und auch das OLG Hamburg sahen in beschriebenem Sachverhalt den Tatbestand des „Domain Cybersquatting“ als gegeben und urteilten demgemäß!

Der BGH weicht aber von dieser Einschätzung ab: Die DOMAIN-Registrierung war durch den Domain-Händler bereits im Jahr 1997 erfolgt; das Kennzeichen wurde aber erst ab 2001 zur Kennzeichnung genutzt; damit lag nach BGH-Auffassung keine Behinderung des Klägers vor! Das Urteil wurde betreffs DOMAIN-Freigabe durch den BGH aufgehoben.

Der Domain-Händler darf die Domain „ahd.de“ behalten und auch benutzen! Allerdings ist es ihm nicht gestattet und ausdrücklich untersagt, diese Domain für solche Zwecke einzusetzen, die störend auf den GeschäftsBetrieb des EDV-DienstleistungsUnternehmens wirken könnten.

Quelle: intern.de

heinkas Anmerkung: Das ist ein sehr interessantes und für Domain-Händler sehr wichtiges Urteil!

Netbook = Netbook

Nun ist also ein NETBOOK tatsächlich ein NETBOOK! ;) Denn: NETBOOK darf (wieder) NETBOOK heißen! ;)

Der RechtsStreit zwischen dem Unternehmen PSION und INTEL bzw. DELL ist beendet. Man hat sich außergerichtlich durch einen VERGLEICH geeinigt. Psion verzichtet zukünftig darauf, Dritten die Nutzung des Begriffes „NETBOOK“ zu verbieten.

Quelle: gulli.com

Siehe auch: maclife.de

Siehe auch: teczilla.de

Siehe auch: futurezone.orf.at

Siehe auch: golem.de

Siehe auch: consultdomain.de

Siehe auch: netbux.de

Siehe auch: itnews.com

Siehe auch: dailycom.ru

Siehe auch: rembook.ru

Siehe auch: tomshardware.com

Siehe auch: domain-recht.de

heinkas Anmerkung: Damit könnte es für die VERMARKTUNG meiner nachfolgenden Domains ggbf. wieder neue Hoffnung geben!? enetbook.de, enetbooks.de, thenetbook.de

heinkas Richtigstellung: Bei meiner (ursprünglichen) BeitragsErstellung ist mir leider der folgende Fehler unterlaufen, den ich nicht mehr durchgängig bzw. überall korrigieren kann: Ich hatte geschrieben, dass es sich bei PSION um ein kanadisches Unternehmen handelt, es ist jedoch ein britisches! Ich bitte diesen Fehler zu entschuldigen! LG, heinka

RechtsStreit mit NSI beendet

Eine sehr interessante Meldung ist hier zu finden: www.intern.de; auch hier wurde unter Zuhilfenahme und auf Grundlage dieser QUELLE darüber informiert: heinkasnews.de.

Sicher, dieser Beitrag, er hätte auch in den Blog „Heinkas DNs & DN-News“ rein gepasst! Aber, im konkreten Fall habe ich anders entschieden! Wie auch immer, jeder DOMAINER sollte sich diesen Artikel bzw. Beitrag mal durchlesen! Es geht dabei um den Domain-Registrar Network Solutions (NSI). Das dort Geschilderte ist wirklich interessant! heinka

Update am 08.05.2009: Siehe hierzu auch: domain-recht.de

RTL will Domain

In Ergänzung meines Beitrages „RTL will Domain“ vom 11.03.2009 hier auf „Heinkas DNs & DN-News“ möchte ich diesen Vorgang mal um ein paar aktuelle Informationen in dieser Sache ergänzen!

Es könnte sein, dass es doch noch eine gütige Einigung zwischen dem Medienunternehmen RTL und dem Betreiber der mittlerweile in den Fokus allgemeiner Medienaufmerksamkeit geratenen Fan-Website www.dsds-news.de gibt! Ich verweise auf den Basic Thinking Blog, auf dem unter anderem das Folgende aktuell vermerkt worden ist:

Der TV-Sender ist nach eigenen Angaben bereit, von der geplanten Übernahme der DSDS-Domain abzusehen. Das lies ein Sprecher von RTL Interactive gegenüber basicthinking.de wissen. Voraussetzung sei, dass Klöckner zukünftig auf die Vermarktung der eigenen Webseite verzichte.

Wer den gesamten Beitrag auf www.basicthinking.de lesen möchte, der schaue, bitte, hier: basicthinking.de

heinka: Nun bin ich tatsächlich gespannt, ob und wie man sich einigen wird und wie diese Angelegenheit ausgeht!?

Nach allem, was ich bisher dazu gelesen habe, scheint mir der folgende Schluss bzw. das sehr alte Sprichwort in diesem konkreten Fall den Nagel (genau) auf den Kopf zu treffen: „Bei GELD, da hört die (einfach jegliche!?) FREUNDSCHAFT auf!:( Schade eigentlich!

1eltern.ch

Auf der Online-Plattform 1eltern.ch treffen sich getrennt lebende Elternteile, um inkognito Rat zu holen, zu geben, neue Bekanntschaften zu schliessen oder einmal Frust abzulassen.

Mutter dieser Plattform ist die Zürcher Informatikerin Andrea Hubacher (50), die ihre zehnjährige Tochter seit deren Geburt allein erzieht. Sie hat 1eltern vor acht Jahren als kleine Selbsthilfegruppe ins Leben gerufen, «um meine Einsamkeit zu überbrücken und anderen zu helfen».

Letztes Jahr wollte Hubacher 1eltern als Marke beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eintragen, um ihr «zweites Kind», wie sie es nennt, rechtlich abzusichern. Doch genau damit rief sie die übermächtige Konkurrenz auf den Plan: den deutschen Verlag Gruner und Jahr (G+J), der in 30 Ländern rund 500 Print- und Onlineprodukte vertreibt, darunter auch die Zeitschrift «Eltern». Das Verlagshaus hat bereits vor rund zwölf Jahren den Begriff Eltern markenrechtlich schützen lassen. Nun hat der Verlag beim IGE Widerspruch gegen die Eintragung von 1eltern erhoben, weil Verwechslungsgefahr bestehe.

Für den Durchschnittskonsumenten seien die beiden Begriffe kaum zu unterscheiden, argumentiert der Anwalt von G+J. Parallel dazu verlangt der Verlag von Switch, der Schweizer Registrierstelle für Internet-Domains, dass ihm die Adresse www.1eltern.ch übertragen werde. Auch hier verweist er auf die Verwechslungsgefahr mit der Domain www.eltern.de.

Sollte der deutsche Verlag mit seinem Begehren gegen 1eltern.ch durchkommen, will Andrea Hubacher ihr Projekt aufgeben. Einen anderen Namen möchte sie nicht annehmen, weil die Plattform bekannt ist und viele Beratungsstellen und Ratgeber auf 1eltern.ch hinweisen. Sie sammelt bei den Mitgliedern Spenden, um eine Anwältin zu finanzieren. Eine erste telefonische Schlichtungsverhandlung zwischen Hubacher und dem Verlag über die Domain 1eltern.ch ist am Mittwoch gescheitert.

DirektLink: 1eltern.ch

Quelle: tagesanzeiger.ch

Persönliche Anmerkung: Es ist wohl immer schwierig, wenn man als „Klein-Domain-Inhaber“ in das Visier rechtlicher Auseinandersetzungen hineingerät! Es wäre natürlich m. M. n. eine begrüßenswerte Geste, wenn der Kläger hier Entgegenkommen zeigen würde!? Ich wünsche mir, dass diese Sache positiv für die Inhaberin der Domain und Website 1eltern.ch ausgehen möge, weil sie nach meinem Einschätzen eine sehr wichtige und über alle Maßen positive Freizeit-Arbeit auf sozialem Gebiet leistet! Ich glaube, gerade alleinerziehende Eltern haben es ganz besonders schwer und sind ausgesprochen dankbar für solch eine Möglichkeit, Hilfe, Rat und Unterstützung in vielen AlltagsFragen zu bekommen und sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können! heinka

P. S.: Ein bisschen wundert es mich allerdings auch, dass man überhaupt den Begriff „ELTERN“ sich markenrechtlich schützen lassen kann/konnte!?

Update am 29.09.2009: Gerade eben habe ich es hier gelesen, dass dieser Rechtsstreit entschieden ist! Siehe auch: www.1eltern.ch!

Dieses Urteil freut mich sehr, denn ich glaube, dass auf www.1eltern.ch eine ganz wichtige und wertvolle Arbeit geleistet wird!