Blogger oder solche, die es werden wollen, sie leben mitunter gefährlich!
Aktuell ist das Folgende einem jungen Blogger widerfahren: Der 25-jährige Michael Fleischmann wollte sich gemeinsam mit zwei Freunden der Bloggerei zuwenden. Da sie alle gebürtige Augsburger sind, wählten sie als Bezeichung ihres Web-Blogs: augsburgr.de.
Um rechtliche Verwicklungen mit ihrer Heimatstadt AUGSBURG zu vermeiden, stellte der Jugendliche daraufhin per E-Mail eine Anfrage an die Stadt Augsburg, ob man einer solchen Internet-Blogbezeichnung zustimmen würde.
Es kam eine Antwort, jedoch bei weitem nicht eine solche, wie sie sich die drei angehenden Blogger erhofft und eigentlich erwartet hatten: Es kam ein Anwaltsbrief mit einer anwaltlichen Abmahnung.
Der Vorwurf lautete: Verletzung des Namensrechts der Stadt Augsburg! Und, man habe eine “Namensanmaßung” begangen!
Die Domain wurde seitens Michael Fleischmanns gelöscht. Aber der Fall war damit nicht erledigt; es kam zudem noch eine Rechnung über EURO 1890,91; dieser Betrag errechnete sich aus einem Streitwert von EURO 50.000!
Dabei soll es im Anwaltsschreiben geheißen haben, dass diese EURO 50.000 ein “entgegenkommend niedriger und sehr moderater Betrag” sei, denn eigentlich seien EURO 100.000 bis 150.000 in derartigen Fällen “üblich”.
Quelle: augsburger-allgemeine.de
Siehe auch: eisy.eu
Update am 25.11.09: Man scheint sich gütlich einigen zu wollen: Siehe hier: rhein-zeitung.de.
Update am 26.11.09: Siehe auch: www.tutsi.de.
Update am 27.11.09: Hier wird diese “Story” nochmals gut zusammengefasst: www.focus.de.
Update am 30.11.2009: Man lese auch hier: www.e-recht24.de/news.









24. Februar 2011 um 17:11
Hallo Sebastian,
vielen Dank für Deinen Kommentar!
Es ist schon so, wie ich´s im Beitrag bereits geschrieben habe: Die Blogger oder besser noch alle, die sich im Internet “bewegen”, leben nicht gänzlich ungefährlich. Es gibt da aus rechtlicher Sicht immer wieder viele Fakten und Festlegungen zu beachten. Da kann man schnell etwas übersehen und schon kann DAS zum Problem werden.
Ich wünsche Dir mit Deinem Web-Auftritt, dass so etwas nie eintreten möge!
LG, heinka
24. Februar 2011 um 11:51
Vielleicht mag das rechtlich alles korrekt sein. Menschlich ist das doch aber unter aller Kanone…
Verlieren die Menschen und solche, die es sein wollen (Abmahnanwälte) denn völlig den Bezug zur Realität? Nachher verliere womöglich ich noch meine Domain, weil “Chip” die “Kaufberatung” in meiner Domain für sich beansprucht.
20. Dezember 2009 um 19:52
Irgend ne Ahnung wie sehr das verallgemeinerbar ist?
19. Dezember 2009 um 20:15
Hallo Roulett Trick,
vielen Dank für Deinen Kommentar!
Du hast schon Recht: Es geht im Leben mitunter irre zu!
LG, heinka
19. Dezember 2009 um 17:51
Da fragt man sich beim lesen ja schon, ob man nicht irgendwie auf den Kopf gefallen ist.
25. November 2009 um 06:16
Hallo,
vielen Dank für diesen Link!
Die unübersehbare und verständliche Aufregung und die vielen Proteste im WWW scheinen ja Wirkung gezeigt zu haben; man scheint seitens der Augsburger einzulenken.
heinka
25. November 2009 um 05:21
[...] werden – rechtsanwaltlicher Abmahnung samt deftiger Kostennote in Höhe von 1890 Euro (Streitwert 50.000 [...]