Im Jahr 2010 sollen sie kommen, die nichtlateinischen Top Level Domains (TLDs)!
Es wird schon längere Zeit darüber diskutiert, auch TLDs in nichtlateinischer Schrift zuzulassen. Jetzt scheint diese Maßnahme in allernächster Zeit realisiert zu werden.
Noch in dieser Woche entscheidet die Internet-Verwaltungsorganisation ICANN über die Einführung von Internet-Adressen in nichtlateinischer Schrift.
Es handelt sich hierbei konkret um die Einführung und Zulassung arabischer, chinesischer/japanischer, griechischer und kyrillischer Domain-Namen!
Diese Änderung wird gemäß des Vorsitzenden des ICANN-Verwaltungsrates als die „größte technische Änderung für das Internet seit seiner Erfindung vor 40 Jahren“ bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine „fantastisch komplizierte technische Angelegenheit“.
Für diesen Zweck wurde ein spezielles Transkriptionssystem entwickelt, mit dessen Hilfe alle Schriftzeichen auf einheitliche Weise in die richtige IP-Adresse übersetzt werden. Wobei eine IP-Adresse keine „Schriftzeichen“ kennt, sondern in Form einer Abfolge von vier bis zu dreistelligen Ziffern dargestellt wird, die mit einem Punkt voneinander getrennt ist/sind.
Man geht davon aus, dass der ICANN-Rat dieser revolutionären Änderung am kommenden Freitag zustimmen wird.
Internet-Adressen sind/waren bisher nur in lateinischen Schriftzeichen darstellbar und möglich. Von den ca. 1,6 Milliarden WWW-Usern gehören aber mehr als die Hälfte einem Kulturraum an, der andere Schriftzeichen benutzt.
Deshalb wird die hier angekündigte Maßnahme mehr als erforderlich!
Man ist sehr zuversichtlich, dass alles funktionieren wird, denn man testet DAS bereits ein paar Jahre lang. Man schätzt ein, dass nunmehr der richtige Zeitpunkt der Realisierung gekommen ist.
Quelle: futurezone.orf.at
Siehe auch: derstandard.at
Siehe auch: netzwelt.de/news
Update am 30.10.2009: Offenbar geht alles schon viel eher los; also bereits im November 2009!
Siehe auch: heise.de/newsticker
Siehe auch: shortnews.de
Update am 07.11.2009: Lesenswert ist betreffs dieser Thematik auch das Folgende:

