Hier eine Meldung aus dem Bereich Domain-/Internet-Recht:
Das Start-up MyFab strebte eine Abmahnung gegen einen Webdesigner zwecks Löschung der folgenden Domains an:
myfab und my-fab.
In einer Klage vor dem Landgericht Hannover wurde die Behauptung aufgestellt, dieses Start-up sei Opfer eines Domain-Grabbers geworden! Dieser habe die Domains myfab und my-fab ausschließlich für Sperrzwecke und in der Absicht registriert, sie sich von MyFab abkaufen zu lassen!
Der beschuldigte und vermeintliche Domain-Grabber konnte bereits mit der Klageerwiderung durch Vorlage einer DENIC-Auskunft ganz eindeutig und zweifelsfrei nachweisen, dass die o. g. Domains durch ihn schon Anfang 2007 registriert worden waren und er somit Monate vor Gründung der französischen Muttergesellschaft tätig und aktiv gewesen ist.
Nun verlangt der verklagte Webdesigner auf dem Wege einer Widerklage Schadensersatz für die ihm gegenüber seinem Fachanwalt für IT-Recht entstandenen Kosten.
Konkrete Verhandlungstermine für die Klage auf Löschung der Domains und für die Widerklage auf Schadensersatz gibt es derzeit noch nicht.
Quelle: businessportal24.com/de


September 19, 2009 um 05:30
Hallo, man könnte noch ergänzen, dass es um die Domains myfab.de und my-fab.de geht
….
Die ganze Meldung gibt es hier: http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse/pressemitteilung_klage-myfab_160909.html
Viel Spass weiterhin beim bloggen ….
September 19, 2009 um 06:28
Sehr geehrter Herr Moebius,
vielen Dank für Ihren Kommentar und den Link zur ausführlicheren Meldung!
Die Ergänzung, um welche Domains es sich bei diesem Rechtsstreit ganz konkret handelt, die finde ich ebenfalls sehr hilfreich und wichtig. Danke auch dafür!
Ja, das Bloggen macht mir Spaß; ich denke, ich werde es noch eine Weile betreiben.
Freundliche Grüße und viel Erfolg bei Ihrer Arbeit, Helga Kallisch (heinka)