dnnd.de

Die Website dnnd.de besteht bereits seit dem Jahr 1999! Leider habe ich sie bisher im World Wide Web noch nie entdeckt, was ich sehr merkwürdig finde! Die Website hat mir sofort gefallen; sie hat sofort mein Interesse geweckt! Ich glaube, ich werde sie mir jetzt viel öfter anschauen!

Die Website dnnd.de ist eine Nachrichten-Übersicht; eine auf einen Blick erfassbare Zusammenstellung der aktuellsten World-News! Es ist ein einfach gehaltener, absolut übersichtlicher und klar strukturierter Überblick über alle TOP-Meldungen, wobei von allen wichtigen Nachrichten-Seiten immer nur die ersten drei Artikel angezeigt werden!

Die gesamte Nachrichten-Übersicht besteht lediglich aus nur einer Seite. Auch das ist bemerkenswert! Die einzig mögliche Einstellung, die die User vornehmen können, ist das beliebige Verändern der Reihenfolge der angezeigten Medien. Es kann nach Lust und Laune sortiert werden. Dadurch entsteht ein ganz individueller Echtzeit-Nachrichten-Überblick.

Es ist ein relativ einfaches und doch verblüffendes Angebot, das sofort dazu einlädt, auf dieser Website zu verweilen!

Nachfolgend noch ein paar wort-wörtliche Auszüge aus dem MEEDIA-Kurzinterview mit dem dnnd-Macher Thies Lindenthal, die ich besonders interessant finde:

“Seit wann gibt es dnnd.net?
Oh, wir sind Web 1.0-Pioniere. Dinosaurier, wenn Sie wollen. Das Angebot erscheint seit 1999, zunächst unter dem Namen Netzzeitung.de. Nach dem Verkauf der Domain an Netzeitung.de bekam das Kind einen neuen Namen.”

“Wer steht hinter der Seite?
DNND ist ein Feierabend-Projekt von Thies, Niels, und Wieland Lindenthal. Tagsüber entwickeln wir hochperformante Internetanwendungen in unserem Berliner Softwarearchitekturbüro finnlabs (http://finn.de). Oder vielleicht ist DNND doch eher ein Morgen-Projekt? DNND.de ist seit nunmehr 10 Jahren die erste Seite, die ich noch vor dem Frühstück abrufe.”

“Wie ist die Seite entstanden?
Die Idee der Seite ist einfach: Wir wollen die drei Hauptschlagzeilen der tonangebenden Nachrichtenanbieter übersichtlich zusammenstellen. Kein Schnickschack, sondern ein klarer Querschnitt durch die Nachrichtenauswahl der einzelnen Redaktionen.”

“Sind weiter Ausbaustufen geplant?
Ja, wir sind an einem spannenden neuen Ansatz der Nachrichtenzusammenstellung dran.”

DirektLink: dnnd.de

Quelle: meedia.de

heinkas Anmerkung: Wie ich bereits eingangs schrieb, gefällt mir dieses News-Angebot auf Anhieb sooo gut, dass ich es mir zukünftig mit Sicherheit mindestens täglich 1-mal aufrufen werde! ;) Ich bin schon jetzt darauf gespannt, wie die angekündigte WeiterEntwicklung von dnnd.de aussehen wird!

ahd.de

Im Rechtsstreit um ahd.de gibt es ein interessantes Urteil, das die Rechte von DOMAIN-HÄNDLERN stärkt! Es ging dabei um das Folgende:

Ein Domain-Händler hatte “ahd.de” im Jahr 1997 registriert! Diese Domain hatte bis zum Jahr 2002 jedoch außer einem BAUSTELLENSCHILD keinen weiteren INHALT zu bieten!

Im Jahr 2001 meldete sich dann ein EDV-DienstleistungsUnternehmen bei besagtem Domain-Händler, wies auf bestehenden MARKENRECHTsANSPRUCH hin und verlangte die umgehende DOMAIN-Freigabe.

Es folgten Verhandlungen zwischen beiden Seiten, die jedoch erfolglos verliefen. Im Jahr 2003 verlangte das EDV-Unternehmen per Abmahnung vom Domain-Händler eine UnterlassungsErklärung abzugeben. Es folgte ein RechtsStreit zwischen diesen beiden Parteien, in dessen Verlauf “ahd.de” mit Inhalten zum Thema “althochdeutsch” gefüllt wurde.

Sowohl das LG Hamburg und auch das OLG Hamburg sahen in beschriebenem Sachverhalt den Tatbestand des “Domain Cybersquatting” als gegeben und urteilten demgemäß!

Der BGH weicht aber von dieser Einschätzung ab: Die DOMAIN-Registrierung war durch den Domain-Händler bereits im Jahr 1997 erfolgt; das Kennzeichen wurde aber erst ab 2001 zur Kennzeichnung genutzt; damit lag nach BGH-Auffassung keine Behinderung des Klägers vor! Das Urteil wurde betreffs DOMAIN-Freigabe durch den BGH aufgehoben.

Der Domain-Händler darf die Domain “ahd.de” behalten und auch benutzen! Allerdings ist es ihm nicht gestattet und ausdrücklich untersagt, diese Domain für solche Zwecke einzusetzen, die störend auf den GeschäftsBetrieb des EDV-DienstleistungsUnternehmens wirken könnten.

Quelle: intern.de

heinkas Anmerkung: Das ist ein sehr interessantes und für Domain-Händler sehr wichtiges Urteil!

Netbook = Netbook

Nun ist also ein NETBOOK tatsächlich ein NETBOOK! ;) Denn: NETBOOK darf (wieder) NETBOOK heißen! ;)

Der RechtsStreit zwischen dem Unternehmen PSION und INTEL bzw. DELL ist beendet. Man hat sich außergerichtlich durch einen VERGLEICH geeinigt. Psion verzichtet zukünftig darauf, Dritten die Nutzung des Begriffes “NETBOOK” zu verbieten.

Quelle: gulli.com

Siehe auch: maclife.de

Siehe auch: teczilla.de

Siehe auch: futurezone.orf.at

Siehe auch: golem.de

Siehe auch: consultdomain.de

Siehe auch: netbux.de

Siehe auch: itnews.com

Siehe auch: dailycom.ru

Siehe auch: rembook.ru

Siehe auch: tomshardware.com

Siehe auch: domain-recht.de

heinkas Anmerkung: Damit könnte es für die VERMARKTUNG meiner nachfolgenden Domains ggbf. wieder neue Hoffnung geben!? enetbook.de, enetbooks.de, thenetbook.de

heinkas Richtigstellung: Bei meiner (ursprünglichen) BeitragsErstellung ist mir leider der folgende Fehler unterlaufen, den ich nicht mehr durchgängig bzw. überall korrigieren kann: Ich hatte geschrieben, dass es sich bei PSION um ein kanadisches Unternehmen handelt, es ist jedoch ein britisches! Ich bitte diesen Fehler zu entschuldigen! LG, heinka

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