Auf domain-recht.de habe ich soeben den folgenden interessanten Artikel betreffs des ganz aktuellen Rechtsstreits um den Begriff „Netbook“ gefunden: domain-recht
Ein paar wortwörtliche Passagen daraus, die ich erwähnenswert finde:
„Die Registrierung von „netbook“-Domains bleibt aber zunächst risikoreich.“
„Die Nutzung des Begriffs „netbook“ im geschäftlichen Verkehr ist gleichwohl nicht unproblematisch: kurz vor Weihnachten 2008 tauchten im Internet freundlich, aber bestimmt formulierte anwaltliche Schreiben auf, in welchen der Elektronikgerätehersteller Psion unter Berufung auf zu eigenen Gunsten in den USA, der EU, Kanada, Singapur und Hong Kong eingetragene „netbook“-Marken eine nicht näher bekannte Anzahl von Webseitenbetreiber aufforderte, den geschützten Begriff nicht weiter zu verwenden; dabei setzte Psion eine grosszügige Übergangsfrist von drei Monaten, bis zu der die Nutzung einzustellen ist.“
„Psion wandte sich freilich auch an den Suchmaschinenbetreiber Google und verwies auf die Markenrechte. Bei Google prüfte man den Sachverhalt und entschied, den Begriff „netbook“ künftig nicht mehr für Werbung mit GoogleAds zuzulassen; wer „netbook“ bei Google eintippt, erhält seither keine Werbung eingeblendet.“
„Bis über die Markenlöschung entschieden ist, sind Registrierung, Nutzung und Erwerb von Domain-Namen mit dem Bestandteil „netbook“ jedenfalls dann risikobehaftet, wenn sie zu geschäftlichen Zwecken (und dies erfasst bereits Parking-Angebote) erfolgt; auch Asus vermeidet in der Werbung für den „Eee PC“ die Benutzung des Wortes „netbook“.“
Quelle: domain-recht.de
Dieses Thema ist auch nachzulesen in: netbooknews.de
Oder hier: teczilla.de
Interessante Informationen sind auch hier zu finden: consultdomain-de
heinka: Das klingt echt nicht gut! Ich glaube, ich muss meine Domains mit dem umstrittenen Begriff aus dem DomainParking bei Sedo vorerst zurückziehen und sie bis zu einer Entscheidung „auf Eis legen“, auch, wenn mir das nicht sonderlich gut gefällt!
Nichts passieren kann mir hingegen mit meinen Domains: kleinklapprechner.de und kleinklapprechner.com; also, ich hoffe es zumindest, dass nicht auch darauf bereits ein MarkenrechtsAnspruch besteht!?




