heinkas Tipp

heinka: Ich erhielt gestern eine E-Mail von Schröder + Schrömbs PR mit einer Info, die ich meinen verehrten Blog-Lesern nicht vorenthalten möchte! Und hier ist diese Info:

“Der Kunde 4010 von Schröder + Schömbs PR – der Telekom-Shop in Mitte – veranstaltet am 3. März 2009 die iPhone Session II. Fünf Entwickler werden ihre neuen iPhone Applikationen vor Ort vorstellen. Folgende Applikationen stehen auf dem Programm:

  • 3min
  • StudiVZ
  • Textunes
  • Mobile Butler
  • Babyphone/ iNanny + Tube Browser

Alle Details zur iPhone Session II finden Sie unter folgenden Links:

http://4010.com/2009/02/iphone-session-ii-%E2%80%93-fresh-apps-2009/

http://www.facebook.com/event.php?eid=143519085456&ref=mf

Natürlich sind alle iPhone Nutzer und Fans herzlich dazu eingeladen. Es besteht keine Gästeliste und der Eintritt ist natürlich frei.”

Hier noch ein DirektLink: schröder + schömbs pr/blog

.biz, .ng, .nyc

Interessante News zu den o. g. Domain-TLDs findet man hier: domain-recht.

Nachfolgend ein paar interessante Passagen daraus:

„Die Einführung von Webadressen mit einem oder zwei Zeichen unterhalb der Business-Domain .biz wird konkret. Die Internet-Verwaltung ICANN hat die modifizierten Vergaberegelungen zur öffentlichen Diskussion ausgelegt. Zugleich hat ICANN darauf hingewiesen, dass nach eingehender Prüfung die geplante Änderung weder unter Sicherheits- und Stabilitätsgesichtspunkten noch aus Wettbewerbsgründen bedenklich ist. Sollten sich somit – was derzeit nicht zu erwarten steht – bis zum Ende der öffentlichen Diskussionsphase am 15. März 2009 keine wesentlichen Änderungen mehr ergeben, wird es bald besonders kurze und damit besonders attraktive .biz-Domains geben.“

„Die nigerianische Domain-Verwaltung Nigeria Internet Registration Association (NiRA) hat den Neustart der Landesendung .ng auf März 2009 verschoben. Ursprünglich war geplant, ab 1. Januar 2009 die allgemeine und automatisierte Registrierung zu beginnen; die ersten Registrare sind bereits akkreditiert. Einer der Gründe für die Verzögerung scheint zu sein, dass NiRA damit plant, allein in den ersten sechs Monaten zehn Millionen .ng-Domains an Unternehmen und Organisationen weltweit zu versteigern. Inländern, die derzeit noch unter generischer Endung auftreten, soll mit einer Verschiebung mehr Zeit gegeben werden, sich auf diese Versteigerung vorzubereiten.“

„Die Stadt-Verwaltung von New York hat ihre Pläne zur Einführung der Städte-Domain .nyc bekräftigt. Sprecherin Christine Quinn kündigte an, dass die Endung .nyc bereits nächsten Sommer frisches Geld in die Kassen spülen soll. Damit spielt sie auf eine Mitteilung des privaten Konsortiums dotNYC an, das Adressen wie empirestatebuilding.nyc für US$ 10,– verkaufen und ein Drittel des Erlöses an die Stadt zahlen will.“

Quelle: domain-recht.de

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TOP Sedo-Auktionen

Sie sind pünktlich gestartet, die Sedo-Auktionen ohne MindestPreis-Vorgaben! Und die ersten Domains haben auch schon Gebote bekommen!

Siehe hier: sedo

bzw. hier: sedo

heinka: Ich finde das ´ne richtig gute Sache! Danke Sedo! Vielleicht bekomme ich ja das nächste Mal auch eine Domain von mir mit durch!? ;)

Wie zum Beispiel: eu06.eu, epfiffikus.de, gutso.org, my-dn.de

Ich hoffe ja nur, dass meine gerade auch angelaufene Auktion bei Sedo bei sooo vielen Top-Keys nicht ganz untergehen wird!? Meine Domain „geschiedensein.de“ ist nämlich auch dabei, allerdings mit einem MindestPreis! ;)

Etwas Buntes

Da die Tage draußen noch trübe sind, hier mal ein paar lebensfrohe und frühlingshafte Farben! ;)



Oster-Glueck.de

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Diese Website sollte man kennen

Die folgende Website, die sollte man kennen! Sie kann einem sicher mal in der einen oder anderen Angelegenheit weiterhelfen!

www.bund.de

Und das hier schreibt Der Lifestyle Presseservice über diese Website:

Mit bisher mehr als neun Millionen Seitenaufrufen und mehr als 500.000 Besuchen pro Monat ist www.bund.de eines der bedeutendsten Portale des Bundes.

Siehe auch: e-commerce-magazin.de

cyon.ch

Der Webhoster Cyon bietet eine hauseigene Lösung an, die die Verwaltung von Domain-Namen und Webseiten erleichtern soll. An diesem Projekt wurde ca. vier Jahre lang gearbeitet.

Nunmehr können User über eine zentrale Plattform Domain-Namen mit mehr als 40 Endungen gleichzeitig nachschlagen, registrieren und verwalten. Die Verwaltung und Pflege gehosteter Webseiten ist ebenfalls über diese zentrale Online-Stelle möglich.

Ein solches Feature gab nach Aussage von Cyon-Gründer David Burkardt in der Schweiz bisher noch nicht. Cyon betreut ungefähr 6000 Kunden und hostet derzeit 7100 Webseiten; Cyon gehört damit zu den kleinen Webhostern.

DirektLink: cyon.ch

Quelle: inside-it.ch

Sedo weltweit erfolgreich

Hier eine Top-Meldung zum Unternehmen Sedo: sedo erfolgreich

Glückwunsch an Sedo!

Auch hier kann man sich dazu informieren: consultdomain.de

Siehe auch: kurse.focus.de

heinkas Sedo-Auktion

In der Sedo-Auktion befindet sich meine Domain „geschiedensein.de„.

Auktionsende: 03.03.2009, 17:43 MEZ

DirektLink zur Auktion: geschiedensein.de

Trauen Sie sich! Bieten Sie mit! Schauen Sie sich diese Auktion an! Diese Domain besitzt viel Potential!

Ich schreibe es nachfolgend auch hier nochmals hin, warum das sooo ist:

Es handelt sich hierbei um eine sehr aussagekräftige und werbewirksame Domain, weil jedermann mit diesem einfachen Slogan sofort etwas anzufangen weiß!

Denn viele haben es erlebt und selbst erfahren, was das heißt: „geschieden sein“! Dieses Thema, es ist einfach überall und jederzeit hochaktuell und präsent und es greift nachhaltig in das Leben der Betroffenen und deren soziales Umfeld ein! Es hinterlässt deutliche Spuren; oftmals auch schmerzhafte und das sogar über Generationen hinweg.

Als Domain-Projekt lässt sich mit genau dieser Slogan-Domain sehr vieles machen! Da sind der Kreativität und Phantasie keine Grenzen gesetzt.

Eine ganz beachtliche Anzahl an Themen-Gebieten lässt sich dieser Domain zuordnen und darüber abhandeln. Beispielsweise könnte ich mir sehr gut ein Online-Kennenlern-Portal für einen NeuAnfang oder ein Forum für Betroffene darunter vorstellen.

Neben diesen hier genannten Möglichkeiten sehe ich auch noch VerwendungsVarianten dieser Domain auf dem großen und weiten Gebiet der RechtsSprechung; also speziell im Bereich der FamilienAngelegenheiten. Vielleicht kann ja die eine oder andere RechtsanwaltsKanzlei damit etwas anfangen oder die eine oder andere gerichtliche Instanz!?

Aber auch ein Online-Ratgeber für die zahlreichen Betroffenen, vielleicht ganz speziell für Kinder und Jugendliche, lässt sich darauf aufbauen.

Ich glaube, Sie erkennen selbst das große Potential, welches in genau dieser Domain steckt!

Sie haben die Möglichkeit, die Domain „geschiedensein.de“ zu erwerben!

Ich wünsche Ihnen oder Ihnen viel Erfolg dabei! LG, heinka

Intel sieht es auch nicht ein

Nun will auch Intel – ebenso wie Dell – gegen die Markenrechte von Psion am Begriff „Netbook“ gerichtlich vorgehen!

Dabei ist die Löschung der geltend gemachten Markenrechte seitens Psion das angestrebte Ziel von Dell und Intel.

Intel nutzt den Begriff „Netbook“ für seine Atom-Prozessoren und besitzt darüber hinaus eine gleichlautende Domain!

Beide Unternehmen streben jedoch keine eigenen Markenrechte an, sondern sie wollen letztendlich erreichen, dass der bereits generisch genutzte Begriff „Netbook“ wieder frei von Rechten Dritter wird.

Sollten diese Klagen Erfolg haben, werden die vergebenen Markenrechte aufgehoben und der umstrittene Begriff würde wieder frei zur Verfügung stehen, und zwar für jedermann. Auch die eigentlichen Netbooks dürften dann wieder Netbooks heißen!

Sollte dem LöschungsBegehren jedoch eine ablehnende Entscheidung folgen, dann muss sich die gesamte Branche neue Bezeichnungen für die kleinste Notebook-Klasse einfallen lassen. Denn dann dürfte ausschließlich Psion seine Geräte „Netbook“ nennen.

Quelle: tripple.net/contator

Siehe auch: heise.de/newsticker

In diesem Zusammenhang sollte man sich auch das Folgende mal anschauen: Wikipedia zu Psion

Oder das hier: Psion-Netbook

Oder auch hier: Psion-Netbook-Beschreibung

1&1 in den USA angekommen



1&1 Webhosting

heinka: Die nachfolgende Meldung, die hört sich richtig gut an:

Die 1&1 Internet Inc. ist in den USA weiter auf dem Vormarsch. Nur fünf Jahre nach dem Start in den USA hat das deutsche Unternehmen 1&1 im Land der unbegrenzten Möglichkeiten schon so richitg viel erreicht!

Gemäß der Domain-Rangliste des weltweit bekannten Analyse- und Statistik-Portals Webhosting.Info ist die US-Tochter der 1&1 Internet AG der viertgrößte Webhoster für die amerikanischen Kunden. Damit hat das Unternehmen 1&1 sogar den Branchenriesen Yahoo hinter sich gelassen. Das ist bemerkenswert und ein beachtlicher Erfolg!

Durch konstantes Wachstum auf inzwischen 700.000 Kunden allein in den USA ist 1&1 heute ein führendes Unternehmen für professionelle Websites in Europa und den USA.

Quelle: umweltruf.de/news

DomainParking direkt bei Google

Nun ist es möglich, man kann direkt bei Google Domains parken! Google schaltet dann gemäß des Domain-Namens passende WerbeAnzeigen auf die entsprechende Domain auf!

Werden diese WerbeAnzeigen von interessierten Besuchern angeklickt, so kann der Domain-Inhaber darüber – ähnlich wie bei Google AdSense für Content-Seiten – Einnahmen für´s Parken seiner Domain/s bei Google erzielen.

DirektLink: google.de/adsense

Quelle: onlinepc.ch

heinka: Das finde ich ein richtig spannendes Angebot, das ich ganz bestimmt mal ausprobieren werde! ;)

ECO hat noch Fragen, aber wer beantwortet sie!?

D A S sollte man sich mal durchlesen: ECO & neue TLDs!

Quelle: domain-recht.de

Nachfolgend daraus ein paar Passagen, die ich bemerkenswert finde:

„ECO, der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., hat in einem Schreiben an die Internet-Verwaltung ICANN die Unsicherheit deutscher Unternehmen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Top Level Domains (TLDs) zum Ausdruck gebracht.“

„So mangelt es den Bewerbern offenbar an Zutrauen zu ICANN; ganz direkt fragt ECO an, ob es möglich ist, dass ICANN die nächste Einführungsrunde noch absagt oder bis 2010 verschiebt. Ebenso möchte man wissen, ob die Zahl etwaiger neuer TLDs beschränkt sei und ob eigene Unternehmens-TLDs zulässig seien.“

„Auch beim Domain-Pulse, der wichtigsten Domain-Veranstaltung im deutschsprachigen Raum, waren die neuen TLDs eines der Themen. Für viele überraschend sehen die Registrare ICANNs Pläne durchaus kritisch. …..

Geschäftliche Chancen sieht dagegen die österreichische Registry Nic.at, die sich ebenso wie die schweizer SWITCH als technischer Partner für TLD-Bewerber sieht.“

„Bei ICANN scheint man von diesen Debatten unbeeindruckt Kurs halten zu wollen. CEO Paul Twomey, COO Doug Brent und Vizepräsident Kurt Pritz veröffentlichten per Video ein Update zum Bewerberhandbuch.“

Quelle: domain-recht.de

Interview



Über 100 Domain-Endungen schnell und einfach registrieren.

heinka: Ein interessantes Interview rund um das Thema „Domain/s“ findet man hier: jetzt.sueddeutsche.de

Über „Googel“ und den Handel mit begehrten Internetadressen – ein Experte für Domain-Registrierung im Gespräch:

Markus Eggensperger, 35, studierte Jura und Wirtschaft in Bayreuth und gründete mit drei Freunden im Jahr 2000 den Domain-Registrar united-domains.de, eine der nach eigenen Angaben fünf größten deutschen Vergabestellen von Domains. Über united-domains.de wurden bislang 1,3 Millionen Domains registriert. Ein Interview über gute und schlechte Namen von Websites.

Hier ein paar wortwörtliche Passagen aus diesem Interview, die ich hervorhebenswert finde:

jetzt.de: Der Wert von poker.de ist in den vergangenen Jahren mit der Beliebtheit des Spiels gestiegen, oder?
Eggensperger:
Manche Namen sind wie eine Wette auf die Zukunft. 2008, im Jahr der Finanzkrise, waren die teuersten Domains invest.com, kredit.de und fund.com – letztere wurde angeblich sogar für 10 Millionen US-Dollar verkauft.

jetzt.de: Wann ist ein Domain-Name richtig gut?
Eggensperger:
Sprechen Sie ihn einmal auf den Anrufbeantworter eines Freundes. Wenn der Ihre Website nach dem Hören sofort findet, ist es ein guter Name.

jetzt.de: Was kann ich eigentlich beim Registrieren einer Domain falsch machen?
Eggensperger:
Noch heute vergessen viele Unternehmen, naheliegende Tippfehler mit zu registrieren.

jetzt.de: Warum läuft „.de“ so gut?
Eggensperger:
Bei uns gibt es eine sehr effiziente Organisation der Domainvergabe. Der Staat hielt sich aus dem System heraus und die denic, eine Genossenschaft, organisierte die Vergabe unkompliziert.

jetzt.de: Nun sind wir zum Beispiel die „.com“ gewohnt – sind die neuen Endungen nicht irgendwie unnötig?
Eggensperger:
Viele neue Endungen sind sicher nur in begrenztem Maße erfolgversprechend. Ich glaube auch, dass durch die Einführung neuer Endungen vielmehr die „.com“ oder „.de“-Adressen noch wertvoller werden.

Quelle: jetzt.sueddeutsche.de

BGH-Urteil zu Domain-Recht

heinka: Ich finde, das nachfolgende Urteil ist von einem „Nicht-Juristen“ (oder einfach von einem „Otto-Normalverbraucher“) sooo leicht nicht zu verstehen! (Zumindest geht es mir so, die ich mich zu der hier genannten Kategorie zähle!) ;)

Einesteils wird klar gesagt, dass der, der zuerst eine Domain registriert hat, diese nicht löschen muss, wenn im zeitlichen Nachhinein ein Unternehmen mit genau dieser Bezeichnung auf dem Markt erscheint und genau diese Domain für seine Nutzung beansprucht!

Andererseits hat jedoch der Domaininhaber nicht das Recht, über eben diese Domain einen Internetauftritt zu betreiben, der betreffs des Kennzeichenrechts eines Dritten zu verletzenden Handlungen führt!

Ich würde also daraus schlussfolgern, dass der Domaininhaber mit seiner Domain auch nicht wirklich etwas anfangen kann, zumindest nicht hinsichtlich einer konkreten Domain-Projektierung! (Sollte ich mit dieser Annahme falsch liegen, so lasse ich mich gerne belehren!)

Nochmals zum konkreten Rechtsstreit, dessen Ergebnis es war:

Landgericht und Oberlandesgericht (OLG Hamburg, AZ 5 U 87/05) haben der Klage stattgegeben und im Hinblick auf die Nutzung der Domain gab auch der Bundesgerichtshof (AZ I ZR 135/06) dem klagenden Unternehmen recht. In Bezug auf die Löschung der Domain ahd.de hat der BGH das Berufungsurteil allerdings aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klägerin aufgrund ihres nach der Registrierung des Domainnamens entstandenen Rechts an der Unternehmensbezeichnung der Beklagten verbieten könne, die Buchstabenkombination “ahd” als für die im Schutzbereich der Geschäftsbezeichnung der Klägerin liegenden Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Die Registrierung des Domainnamens führe nur dazu, dass der Inhaber eines erst nach der Registrierung entstandenen Namens- oder Kennzeichenrechts vom Domaininhaber regelmäßig nicht die Löschung des Domainnamens verlangen oder ihm jedwede Nutzung des Domainnamens untersagen könne (, Urt. v. 24.4.2008 – I ZR 159/05, GRUR 2008, 1009 – afilias.de). Sie berechtige als solche den Domaininhaber dagegen nicht dazu, unter dem Domainnamen das Kennzeichenrecht des Dritten verletzende Handlungen vorzunehmen.

Oder anders ausgedrückt:

Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil bestätigt, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, die Benutzung der Bezeichnung “ahd” für die genannten Dienstleistungen zu unterlassen. Hinsichtlich der Verurteilung zur Einwilligung in die Löschung des Domainnamens “ahd.de” hat er das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Schlussfolgerung daraus:

Ein Unternehmen mit einem bestimmten Firmenkürzel kann nicht die Löschung einer bereits vergebenen und bestehenden Internetadresse verlangen, auch wenn diese genauso lautet wie das Firmenkürzel dieses Unternehmens. Entscheidend dabei ist einzig und allein der Zeitpunkt der Registrierung der Domain. Dieser lag im konkreten Fall weit vor dem Zeitpunkt des in Erscheinung tretenden Unternehmens.

Andererseits berechtigt es den Domaninhaber aber keinesfalls dazu, unter diesem Domainnamen das Kennzeichenrecht des Dritten verletzende Handlungen vorzunehmen.

Quelle: call-magazin.de

Siehe auch: golem.de

Siehe auch: jur-blog.de

Siehe auch: urheberrecht.org

Und auch das will ich zu diesem Thema nicht unberücksichtigt lassen: internet-professionell.de

Siehe auch: maclife.de

Siehe auch: telespiegel.de

Siehe auch: faz.net

Siehe auch: basicthinking.de

Update am 27.02.2009: Zu guter Letzt siehe auch: domain-recht

Conversis rettet Tripod

Wie kürzlich hier berichtet, wird es das kostenlose Webhosting-Angebot von ehemals Lycos Europe auch weiterhin geben!

Inzwischen gibt es weitere und konkretere Informationen:

Die ca. sechs Millionen Tripod-Websites wird es auch weiterhin geben, und zwar auch weiterhin kostenlos und ohne funktionelle Einschränkungen! Das wird durch den neuen Betreiber Conversis versichert, der das ehemalige Lycos Europe-Angebot neu unter der Domain multimania.de verfügbar macht. Dieses Angebot soll sogar noch spürbar erweitert und ausgebaut werden.

Quelle: zdnet.de

Siehe auch: 4investors.de

Siehe auch: basicthinking.de

Google sperrt „NETBOOK“

Das Unternehmen Psion besitzt die Markenrechte für den Begriff „Netbook“.

Psion hatte 1999 ein „netBook“ auf Basis des Betriebssystems EPOC auf den Markt gebracht, ist jedoch heute auf diesem Gebiet nicht mehr aktiv und vertreibt nur noch ZubehörTeile.

In jüngster Vergangenheit wurden einige Anbieter und WebsiteBetreiber durch Psion aufgefordert, das Wort „Netbook“ nicht länger zu verwenden. Dabei war den Betroffenen eine Übergangsfrist von drei Monaten gewährt worden, um einen anderen passenden ErsatzBegriff zu finden.

Jetzt hat das Unternehmen Psion auch gegenüber Google seine Markenrechte geltend gemacht. Das bedeutet konkret, dass der Begriff „Netbook“ durch Dritte als WerbeKeyword nicht mehr eingesetzt werden darf, insbesondere im beliebten und weit verbreiteten Google-WerbeSystem „AdWords“.

heinka: Ich schlussfolgere mal, dass diese Einschränkung genauso für Google AdSense zutrifft und auch für den Bereich des DomainParkings!

Quelle: golem.de

Siehe auch: crossrange.de

Siehe auch: blogs-optimieren.de

Interessantes zu dieser Thematik ist auch hier zu finden: winfuture.de

Es scheint so, als sei in dieser Angelegenheit das letzte Wörtchen noch nicht gesprochen! ;)

umstrittene „Ausflugsziele“

Der Streit um die Domain www.ausflugsziele.travel geht in eine neue Runde.

Auf der einen Seite gibt es die Firma Opag Online Promotion, die ihren Sitz in Liechtenstein hat und im Internet zu Ausflugstipps eine Plattform betreibt.

Opag Online Pormotion hat im Februar 2008 einen Domain-Wechsel von www.ausflugstipps.ch in www.ausflugsziele.travel vorgenommen. Jetzt will diese Firma auf dem Rechtsweg dagegen vorgehen, dass ein Konkurrent „Ausflugsziele“ als Wortmarke beim Institut für Geistiges Eigentum in Bern eintragen liess.

Auf der anderen Seite gibt es die Züricher H+M Media, die die Domain www.ausflugsziele.ch besitzt und ebenso damit im World Wide Web vertreten ist.

Der Konflikt und Streitpunkt ist also der folgende:

Opag Pnline Promotion argumentiert: Der Begriff  „Ausflugsziele“ ist ein beschreibender Begriff und damit frei einsetzbar.

H+M Media sieht das anders und hat diesen Begriff  „Ausflugsziele“ als Wortmarke beim Institut für Geistiges Eigentum in Bern registrieren lassen.

Damit jedoch will sich die Konkurrentin Opag Online Promotion nicht abfinden, sie hat Klage auf Löschung der Wortmarke eingereicht.

Quelle: kleinreport.ch

heinkas Anmerkung: Ein interessanter Rechtsstreit, wie ich finde! Ich werde diese Sache verfolgen und bin darauf gespannt, wie die Richter hier entscheiden werden!

P. S.: Wenn es nach mir gänge, dann könnten beide Online-Portale bestehen bleiben! ;) Denn, ich finde sie beide sehr gelungen und sollten doch eigentlich beide im (super)großen World Wide Web (ihren) Platz haben und finden! ;)

Neue TLDs brauchen noch Zeit

Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat die zweite Ausgabe der Bewerberregeln für neue Adresszonen im WWW veröffentlicht.

Gemäß aktueller Aussagen von Paul Levins, Vizepräsident der privaten Netzverwaltung, wird nicht vor Dezember 2009 mit dem Start dieses Verfahrens gerechnet.

Dem jetzt vorgelegten zweiten Entwurf der Bewerberregeln zum Erwerb neuer WWW-Adresszonen werde mindestens noch ein weiterer folgen, da noch gemeinsam mit Interessengruppen grundsätzliche Probleme zu lösen seien.

Für die Erarbeitung des zweiten Entwurfs wurden zahlreiche Kommentare, die zum ersten Entwurf der Bewerberrichtlinien eingegangen waren, durch die ICANN analysiert.

So wurden Korrekturen vorgenommen bei den Themen gleichzeitiger Betrieb von Registry-Registrar, bei der Höhe der Gebühren und bei von den Regierungen gewünschten Klarstellungen im Bereich geographische und regionale Adresszonen. Zurückgestellt wurden die Themen Sicherheit und Stabilität, Missbrauch durch neue Adresszonen, Markenschutz und wirtschaftliche Effekte der Erweiterung des Namensraums, zu denen noch einvernehmliche Antworten der Interessengruppen fehlen.

Es sind vorerst noch Grundsatzfragen zu klären. Außerdem sind Konferenzen mit Markenrechtsexperten bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) in Genf und bei der International Trademark Association (INTA) geplant.

Bei den jährlich fälligen Zahlungen der neuen Registries an die ICANN kam die Netzverwaltung Kritikern entgegen: statt 75.000 Dollar soll nun nur noch ein Betrag von 25.000 anfallen. Für Registries, die mehr als 50.000 Domains haben, will die private Netzverwaltung zusätzlich 25 Cent pro Domain, beziehungsweise Domaintransaktion pro Jahr erheben. Nicht verändert hat die ICANN die fixe Bewerbungsgebühr, sie beträgt weiterhin 185.000 Dollar.

Hinsichtlich der Belastbarkeit des Domain Name System gibt die ICANN eine Untersuchung in Auftrag, welche Effekte die parallele Einführung von IPv6, dem Sicherheitsprotokoll DNS Security Extensions, der neuen TLDs, darunter auch nicht-englischer Adresszonen, haben wird. Dabei sollen zwei ICANN-Komitees, und zwar das für die Rootserver zuständige und das für die DNS-Sicherheit verantwortliche, prüfen und erörtern, ob das DNS das alles gleichzeitig aushalten kann.

Quelle: heise.de

Genotec kauft parlaris.com

Die schweizer Webhosting-Firma Genotec AG hat das phpBB-Forumportal „parlaris.com“ gekauft.

Parlaris startete im Februar 2004 unter dem Namen Ultraboard, jedoch schon im Januar 2005 wurde es umbenannt und erhielt den heutigen Namen.

Parlaris ist ein Anbieter kostenloser WWW-Foren mit dem Ziel, Internet-Usern zu ermöglichen, sich ohne technische Kenntnisse eine virtuelle Gemeinschaft – beispielsweise ein Forum – aufzubauen.

Genotec kaufte Parlaris inklusive aller Domains, dem gesamten Quellcode sowie allen vorhandenen Markenrechten.

DirektLinks: www.parlaris.com und www.genotec.ch

Quelle: openpr.de

Siehe auch: netzwoche.ch

Siehe auch: infoweek.ch

Siehe auch: inside-it.ch

Siehe auch: computerworld.ch

.ke, .mx, .uk

Lesenswertes zu den o. g. Domain-TLDs findet man hier: domain-recht.de

Nachfolgend ein paar interessante Passagen daraus:

„Die kenianische Domain-Verwaltung KENIC greift zu drastischen Mitteln, um Cybersquatting zu bekämpfen: künftig ist es nicht mehr möglich, einen Domain-Namen mit Bindestrich zu registrieren, wenn es bereits eine Fassung ohne Bindestrich gibt; ebenso kann eine Version ohne Bindestrich nicht mehr angemeldet werden, wenn die Domain bereits in Bindestrich-Variante eingetragen ist.“

„NIC Mexico (Network Information Center Mexico), Registry der Landesdomain .mx, hat eine offizielle Neueröffnung angekündigt. Seit dem 1. Februar 1989 war die Registrierung von .mx-Domains auf der Second Level Ebene ausschließlich Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen vorbehalten. Als man 1996 die Subdomain .edu.mx einführte, wurde die Second Level Ebene gar geschlossen. Das wird sich jetzt wieder ändern: im Sinne von mehr Nutzerfreundlichkeit und der Förderung des Internets in Mexiko gibt NIC Mexico Domains direkt unterhalb von .mx frei.“

„Die „British Library“, Nationalbibliothek des Vereinigten Königreichs und eine der grössten Bibliotheken der Welt, plant ein Internetarchiv für Webinhalte mit .uk-Domain. Nach Angaben der Bibliothekschefin Lynne Brindley befürchtet man ein schwarzes Loch, sollte man nicht bald beginnen, digitale Inhalte für die Nachwelt zu bewahren.“

„Gerade flüchtiges Material unter .uk will die Bibliothek künftig erfassen – mit derzeit etwa acht Millionen .uk-Domains ein ehrgeiziges Projekt.“

„….. derartige Dienste sind gerade bei Rechtsverletzungen ein wertvolles Instrument, da sie festhalten, ob und wie eine Domain genutzt wurde, so dass ein Rückschluss auf ein für das Markenrecht wichtiges Handeln im geschäftlichen Verkehr möglich ist.“

Quelle: domain-recht.de

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