Blogger oder solche, die es werden wollen, sie leben mitunter gefährlich!
Aktuell ist das Folgende einem jungen Blogger widerfahren: Der 25-jährige Michael Fleischmann wollte sich gemeinsam mit zwei Freunden der Bloggerei zuwenden. Da sie alle gebürtige Augsburger sind, wählten sie als Bezeichung ihres Web-Blogs: augsburgr.de.
Um rechtliche Verwicklungen mit ihrer Heimatstadt AUGSBURG zu vermeiden, stellte der Jugendliche daraufhin per E-Mail eine Anfrage an die Stadt Augsburg, ob man einer solchen Internet-Blogbezeichnung zustimmen würde.
Es kam eine Antwort, jedoch bei weitem nicht eine solche, wie sie sich die drei angehenden Blogger erhofft und eigentlich erwartet hatten: Es kam ein Anwaltsbrief mit einer anwaltlichen Abmahnung.
Der Vorwurf lautete: Verletzung des Namensrechts der Stadt Augsburg! Und, man habe eine „Namensanmaßung“ begangen!
Die Domain wurde seitens Michael Fleischmanns gelöscht. Aber der Fall war damit nicht erledigt; es kam zudem noch eine Rechnung über EURO 1890,91; dieser Betrag errechnete sich aus einem Streitwert von EURO 50.000!
Dabei soll es im Anwaltsschreiben geheißen haben, dass diese EURO 50.000 ein „entgegenkommend niedriger und sehr moderater Betrag“ sei, denn eigentlich seien EURO 100.000 bis 150.000 in derartigen Fällen „üblich“.
Quelle: augsburger-allgemeine.de
Siehe auch: eisy.eu

